Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle des TC Bühls

  • 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt)

gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle des TC Bühls. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

  • 2 Buchung/Vermietung von Tennisplätzen 

(1) Die Buchung von Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich (www.tennis04.com/de/buehl). Die Buchung von Abonnements und Wertgutscheinen kann lediglich per E-Mail an halle@tcbuehl.de erfolgen.

(2) Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Der TC Bühl behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der TC Bühl die Rückerstattung der Vergütung vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.

(4) Die Bezahlung von Abonnements und Wertgutscheinen erfolgt per Überweisung. Einzelstunden sind ausschließlich über die Onlinezahlungsdienstleister PayPal und Snipe (Kreditkarte) möglich. Eine Zahlung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Mieter.

(5) Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Abonnements sind bis 31.04. jeden Jahres verbindlich durch Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 100 € zu bestätigen. Danach entfällt jeglicher Anspruch. Die Stornierung eines Abonnements ist bis zum 31.08. jeden Jahres möglich, danach wird die Anzahlung als Bearbeitungsentgelt einbehalten. Ab dem 01.10. fällt der volle Hallenpreis an.

(6) Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden. Es entfällt bei Einzelbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 1,50 €. Der restliche Betrag wird als Guthaben in das Buchungssystem gebucht. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde.

  • 3 Datenspeicherung

Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht (weitere Informationen siehe Datenschutzinfoblatt des TC Bühl)

  • 4 Nutzung der Tennishalle

(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Der Zutritt zu den Tennisplätzen ist nur in Sportkleidung und mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen gestattet.

(3) Der Zutritt zu den Bewegungsräumen mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.

(4) Das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.

(5) Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.

(6) Die Tennisplätze sind schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel sind die Tennisplätze auf der gesamten Fläche abzuziehen und die Linien zu säubern. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden.

(7) Die Mieter der Tennisplätze und der Bewegungsräume sowie jeder Benutzer haften vollumfänglich für von ihnen verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem TC Bühl unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

  • 5 Hausrecht und Haftung

(1) Der TC Bühl, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und der Hallenordnung ist der TC Bühl berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Der TC Bühl behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.

(2) Der TC Bühl haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet der TC Bühl nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss der TC Bühl nicht aufbewahren.

  • 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

  • 7 AGB-Zusatz aufgrund von Corona

Im Falle einer coronabedingten Schließung der Halle wird Ihnen der ausstehende Betrag zurück überwiesen oder auch gerne auf das nächste Jahr gutgeschrieben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bis Ende des Winters mit der Rückzahlung warten, bis wir genau wissen, wieviele Stunden zurückbezahlt werden müssen.

Ist die Halle nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Getestnachweis bespielbar, ist keine Rückerstattung der Kosten möglich, sofern Parteien mit fehlendem Nachweis die Halle nicht betreten dürfen. Der Abozahler ist für die Kontrolle der Nachweise zuständig.

 

Der TC Bühl behält sich vor seine AGBs zu ändern und die Abonennten davon in Kenntnis zu setzen.

 

Bühl, August 2021

TC Bühl e.V.
Hägenichstr. 10 a
77815 Bühl